
Allgemeine Mietbedingungen
1. Anerkennung
Der Mieter akzeptiert die allgemeinen Mietbedingungen, insbesondere die Haftung für die durch den Mieter verursachten Schäden am Mietobjekt sowie am Eigentum Dritter. Er ist besorgt, dass er über die Handhabung und Funktion des Mietobjekts orientiert wird.
2. Mietzeitraum
Die Miete beginnt und endet am Standort des Vermieters zu den vereinbarten Zeiten. Sollte eine Verlängerung der Mietdauer nötig werden ist der Vermieter zu benachrichtigen. Eine längere Mietdauer wird als Mehrpreis verrechnet. Der Mietpreis ist normalerweise im Voraus zu begleichen. Der Vermieter kann vorgängig eine Kaution verlangen.
3. Berechtigung zum Führen des Mietobjekts
Zum Führen des Mietbootes ist berechtigt:- Pedalboote / Ruderboote: Mindestalter 14 Jahre
- Motorboote: Mindestalter 18 Jahre. Der Bootsführerschein ist vor Mietantritt vorzuweisen. Der Mieter übernimmt die Verantwortung für die Verkehrsregeln.
4. Mietboot
Das Mietboot wird fahrbereit und gereinigt übergeben. Der Treibstoff ist bei Motorbooten im Preis inbegriffen. Der Mieter verpflichtet sich zum Mietboot Sorge zu tragen und dieses in sauberem Zustand zurückzugeben. Bei übermässiger Verunreinigung des Mietobjekts wird eine entsprechende Reinigungsgebühr erhoben.
5. Pflichten bei Unfall
Der Mieter/Fahrer kontaktiert bei einem Unfall sofort den Vermieter und die Polizei, erstellt eine Unfallskizze und Daten mit Namen, Adressen der am Unfall beteiligten Personen wie auch von Zeugen. Zusagen an Drittpersonen bezüglich Leistungen an Geschädigte bleiben für die Vermieter ohne Belang.
6. Haftpflicht
Im Schadenfall trägt der Mieter die Verantwortung. Schäden müssen vom Mieter übernommen werden. Der Vermieter ist für Personenschäden nicht haftbar. Die Benutzer von Mietbooten sind für eine Unfall- / Personenschutzversicherung verantwortlich.
7. Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet nicht für Zeitverluste oder Schäden die durch Defekte am Mietobjekt entstehen.
8. Verlust von Eigentum
Für Verlust von Eigentum der Vermieters (Bootsausrüstung, Schlüssel etc.) haftet der Mieter. Für zurückgelassenes Eigentum des Mieters wird keine Haftung übernommen.
9. Ergänzendes
Kann das Mietobjekt nicht wie vereinbart zur Verfügung gestellt werden (z.B. aufkommendes schlechtes Wetter, Sturmwarnung, unvorhersehbaren Defekt am Mietobjekt, zu späte Rückkehr des Vormieters etc.) erfolgen seitens Vermieter keine Verpflichtungen.